Batterieverordnung
Hinweis zur Entsorgung von Akkus und Batterien
Laut der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV vom 27. März 1998) dürfen Akkus und Batterien nicht mit dem normalen Restmüll entsorgt werden! Der Endverbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Bringen Sie verbrauchte Energieträger in die dafür vorgesehenen Sammelstellen zurück. Entweder zu einem Sammelbehälter oder zu einer öffentlichen Sammelstelle, wie zum Beispiel einem Wertstoffhof oder Schadstoffmobil der Kommunen. Akkus, die mit folgenden Symbolen versehen sind, und die von uns bezogen oder durch von uns bezogene Akkus ersetzt wurden, kannst Du uns selbstverständlich Frei Haus zur kostenlosen Entsorgung zusenden:
In Verbindung mit den Angaben Cd (=Cadmium), Hg (=Quecksilber), Pb (=Blei)
Du kannst uns dazu Ihre(n) Akku(s) freigemacht und gut verpackt (offene Kontakte abkleben!) zusenden.